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Ansuchen um Fernbleiben vom Unterricht

Vorgangsweise:

 

Sollte Ihr Kind ausnahmsweise einmal dem Unterricht aus persönlichen Gründen fernbleiben, muss das rechtzeitig und im Vorhinein mit der Schule abgesprochen und genehmigt werden:

  • 1 Tag kann von der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer freigeben werden.
  • Bis zu 5 Tage können von der Direktion genehmigt werden.
  • Ein darüber hinausgehender Zeitraum muss von der Bildungsdirektion Salzburg genehmigt werden (Formular im Anschluss).
 
Der versäumte Unterrichtsstoff muss in Eigenverantwortung nachgeholt werden.

 

 pdfAnsuchen_Fernbleiben_vom_Unterricht

 

 

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