Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte!
Das letzte Kindergartenjahr Ihres Kindes ist angebrochen und somit steht ein neuer Lebensabschnitt bevor: Ihr Kind wird ab Herbst 2026 ein Schulkind sein – hurra!
Im Folgenden möchte ich die meistgestellten Fragen rund um die Schulanmeldung und-einschreibung schon vorab beantworten, um Ihnen eine kleine Hilfestellung zu geben.
Wann kommt mein Kind in die Schule?
Jedes Kind, das bis zum Beginn des 1. September das sechste Lebensjahr vollendet hat, ist schulpflichtig. Das bedeutet, dass der Geburtstag Ihres Kindes vor dem 1. September sein muss. Alle Kinder, die am 1. September oder später sechs Jahre alt werden, sind erst im folgenden Kalenderjahr schulpflichtig.
Kann ich mein Kind vor dem Stichtag einschulen lassen?
Jüngere Kinder, die in ihrer Lernentwicklung schon weit fortgeschritten sind, können vorzeitig eingeschult werden. Wesentlich dabei ist, dass das Kind zwischen dem 1. September und 1. März des folgenden Kalenderjahres seinen sechsten Geburtstag hat.
In diesem Fall melden Sie Ihr Kind ebenso im Dezember an der Schule Ihrer Wahl an und suchen dabei um vorzeitige Aufnahme an.
Was ist der Unterschied zwischen Schulpflicht und Schulreife?
Schulpflicht ist gegeben, wenn das 6. Lebensjahr Ihres Kindes ist vor dem 1. September vollendet.
Schulreife liegt vor, wenn das Kind dem Unterricht der 1. Schulstufe folgen kann, ohne dabei körperlich oder geistig überfordert zu sein.
Was passiert, wenn mein Kind nicht schulreif ist?
Wenn sich bei der Schulreifeüberprüfung herausstellt, dass Ihr Kind noch nicht schulreif ist, wird es nicht in der 1. Klasse, sondern in der Vorschulklasse eingeschult.
Der Schwerpunkt der Vorschulklasse liegt auf der sozio-emotionalen Entwicklung Ihres Kindes, der Förderung der sprachlichen Entwicklung und der mathematischen Früherziehung.
Für viele Kinder ist das Jahr der Vorschulklasse gewonnene Zeit, um sich gut an die Verpflichtung „Schule“ gewöhnen zu können. Natürlich wird das Vorschuljahr auf die Schulpflicht Ihres Kindes angerechnet.
Wann melde ich mein Kind an?
Wann die administrative Einschreibung (= Anmeldung) Ihres Kindes für das SJ 26/27 erfolgt, wird noch bekanntgegeben.
Sie erhalten dazu ein Schreiben des Magistrats Salzburg. Darin werden Sie gebeten, Ihr Kind an der Volksschule ihrer Wahl anzumelden. Wenn Sie dieses Schreiben erhalten haben, melden Sie sich bitte bei Ihrer Wunschschule und vereinbaren einen Termin zur Anmeldung.
Welche Unterlagen brauche ich zur Anmeldung?
- Aufnahmebogen zur Schülereinschreibung (bereits ausgefüllt!)
- Geburtsurkunde des Kindes
- Foto des Kindes (Passfoto!)
- Staatsbürgerschaftsnachweis des Kindes oder eines Elternteils bzw. bei unehelichen Kindern der Mutter
- Meldebestätigung des Kindes und Meldebestätigung der Eltern/Erziehungsberechtigten
- Nachweis des religiösen Bekenntnisses (z.B. Taufschein)
- E-Card des Kindes
- bei geschiedenen Eltern: Nachweis über die Erziehungsberechtigung
- allfällige Unterlagen (z.B. Förderergebnisse zur Dokumentation des Entwicklungsstandes, Sprachstandserhebung, etc.)
Kommen Sie zur Anmeldung bitte mit Ihrem Kind gemeinsam in die Schule!
Ist mein Kind automatisch an der Wunschschule angemeldet?
Die Anmeldung an der jeweiligen Schule bedeutet noch nicht automatisch, dass Ihr Kind auch dort aufgenommen ist. Über die tatsächliche Aufnahme in die Schule wird am Ende der Anmeldewoche entschieden. Sofern wir aus Platzgründen nicht alle angemeldeten Kinder aufnehmen können, findet eine Reihung der angemeldeten Kinder statt.
Kriterien für die Auswahl sind folgende:
- Wohnortnähe zur Schule
- Geschwisterkind(er) an der Schule
- Nähe des Arbeitsplatzes der Eltern/Erziehungsberechtigten zur Schule
Falls Sie noch weitere Fragen zur Schulanmeldung und/oder Schuleinschreibung haben, schreiben Sie gerne eine Mail an
Wir freuen uns darauf, Sie und Ihr Kind kennen zu lernen!
Hier finden Sie alle Informationen nochmals zum Download: info_schulanmeldung_homepage.pdf