Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,
hier finden Sie alle Formulare um für eine Freistellung vom Unterricht ansuchen zu können.
Grundsätzlich gilt für Ansuchen folgende Regelung:
- bis zu 1 Tag: die Klassenlehrerin
- bis zu 5 Tage: Schulleitung
- mehr als 5 Tage: Bildungsdirektion
Bitte beachten Sie auch, dass es für eine Freistellung vom Unterricht einen wichtigen Grund braucht. Urlaub, Verlängerung von Ferien und Besuche bei Verwandten und Freunden im Ausland stellen grundsätzlich keinen wichtigen Grund dar.
Freistellung vom Unterricht bis zu 1 Tage: melden Sie sich bitte direkt bei der Klassenlehrerin
Freistellung vom Unterricht bis zu 5 Tage:
unterrichtsfreistellung_bis_zu_einer_woche.pdf
Freistellung vom Unterricht mehr als 5 Tage: Fernbleiben vom Unterricht mehr als 5 Tage
Information der Schule zum Fernbleiben vom Unterricht:
wichtige_informationen_zum_fernbleiben_vom_unterricht.pdf
Bitte beantragen Sie eine Freistellung vom Unterricht rechtzeitig. Dies erleichtert uns die Organisationen und spart Ihnen eventuellen Frust.